Alte Apotheke Feuerbach

IHR REZEPT

 

Senden Sie uns Ihr Rezept

Wenn Sie von uns rezeptpflichtige Medikamente beziehen wollen, benötigen wir Ihr Originalrezept. Die Vorlage Ihres Originalrezeptes für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist gesetzlich erforderlich und dient auch im Rahmen unserer pharmazeutischen Sorgfaltspflicht Ihrer Sicherheit und Gesundheit.

Senden Sie uns Ihr Rezept ganz einfach per Post. Gerne können Sie dazu einen unserer Freiumschläge benutzen. Falls die von Ihnen gewünschte Lieferadresse von der Adresse auf dem Rezept abweicht, bitten wir um Ihren Hinweis, wohin wir liefern sollen.

Für gesetzlich Versicherte

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Über Ihre Zuzahlungen erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie Ihrer Krankenkasse vorlegen können und gegebenenfalls eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen können.

Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von vielen Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen oder sich am Jahresende den über der Belastungsgrenze liegenden Betrag erstatten lassen. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 %.

Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, dann senden Sie uns die Zuzahlungsbefreiung in Kopie, was nur einmal jährlich erfolgen muss. Damit sind Ihnen die Zuzahlungen erlassen.

Für privat Versicherte

Sie können bei uns per Lastschrift oder Rechnung bezahlen. Bei Lastschrift geben Sie uns mit dem eingereichten Rezept bitte Ihre Bankverbindung an und Sie sparen sich damit weiteren Aufwand. Mit der Lieferung Ihrer Medikamente erhalten Sie das quittierte Originalrezept und zwei Rezeptkopien.